AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) İnvestoor Mentoring Ltd

1. Grundregeln für die Beziehung zwischen der İnvestoor und dem Kunden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der İnvestoor. Die İnvestoor, eine Prop Trading Firma, ist berechtigt, die Vermittlung von Fremdgeld-Konten über Interbanken mit Fremdkapital an Privatpersonen sowie an Unternehmen zu tätigen. İnvestoor ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Finanzinstrumenten von Kunden zu verschaffen. İnvestoor wendet sich nur an Kunden, die weder eine Beratung noch individuelle Auskünfte zu bestimmten Finanzinstrumenten benötigen. İnvestoor stuft alle Kunden grundsätzlich als Privatkunden ein und wird damit alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), beachten. Eine Änderung der Einstufung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.

2. Leistungen der İnvestoor

Der Kunde kann die İnvestoor mit der Vermittlung von Fremdgeld-Trading-Konten beauftragen. Sofern der Auftrag von der İnvestoor angenommen wird, kommt mit dem Kunden ein Vermittlervertrag zustande, der auf die Vermittlung eines Hauptvertrages zum Erwerb eines Fremdgeld-Kontos abzielt, wobei ein Vermittlungserfolg nicht geschuldet wird. Der konkrete Dienstleistungsinhalt dieses Vermittlungsvertrages ergibt sich aus den nachstehenden Absätzen 2 - 5. İnvestoor bietet dem Kunden lediglich Fremdgeld-Konten an. Dafür zahlt der Kunde eine kleine Gebühr und einen monatlichen Beitrag für die Nutzung des Fremdgeldkontos. İnvestoor nimmt niemals vom Kunden Gelder an, womit der Kunde an den Märkten investieren kann. İnvestoor bietet nur eigene Handelskonten mit eigenem Kapital der İnvestoor Ltd dem Kunden an. Der Kunde verpflichtet sich, 12 Monate das Fremdgeldkonto von İnvestoor zu nutzen. Sollte der Kunde vor Ablauf von 12 Monaten die Nutzung der İnvestoor-Trading-Konten beenden oder die monatlichen Gebühren nicht zahlen, entfallen alle Bedingungen der Zusammenarbeit. Der Kunde bekommt weder Gewinne noch die eingezahlte Gebühr ausgezahlt. Das Konto wird automatisch deaktiviert. Der Drawdown beträgt hierbei 20 % des Kontos. Für die Verluste haftet der Kunde nicht. İnvestoor haftet zu 100 % für die Verluste, die durch den Kunden beim Trading verursacht wurden. Die Auszahlung der erzielten Gewinne erfolgt erst nach 6 Monaten ab Beginn des Tradings. İnvestoor nimmt nur Kunden an, die langfristig mit İnvestoor anlegen und zusammenarbeiten wollen. Kurzfristige Trader sind bei İnvestoor nicht erwünscht. Es handelt sich um eine beratungsfreie Dienstleistung. İnvestoor erbringt keine individuelle Anlageberatung und gibt insbesondere keine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung ab. Demzufolge erfolgt keine Prüfung durch die İnvestoor, ob die gewählte Anlage den Anlagezielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht und demnach für den Kunden geeignet ist. Die Erteilung von individuellen Auskünften zu der gewählten Anlage ist ebenfalls nicht Gegenstand des Vermittlungsvertrages. Informationen zu der gewählten Anlage erhält der Kunde vielmehr ausschließlich durch standardisierte Unterlagen (z.B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Vermögensanlagen-Informationsblatt oder Produktinformationsblatt). İnvestoor überprüft nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben, die Bonität des Kunden sowie die Plausibilität des Anlagekonzepts. Sofern der Auftrag auf den Erwerb eines nicht komplexen Finanzinstruments im Sinne von § 63 Absatz 11 Nr. 1 a) - f) WpHG gerichtet ist und die Initiative hierzu vom Kunden ausgeht, erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Demzufolge erfolgt in diesem Fall keine Prüfung durch die İnvestoor, ob der Kunde aufgrund seiner bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen mit Anlagegeschäften in der Lage ist, die Risiken des von ihm gewählten, nicht komplexen Finanzinstruments angemessen zu beurteilen. İnvestoor kann jederzeit auf den Konten Positionen schließen, die im Risikobereich sind, um große Verluste auf dem Konto zu verhindern. Ferner darf der Kunde das Konto nur selbst traden. Sollte İnvestoor anhand der IP-Adresse feststellen, dass das Konto von einer Drittperson getradet wurde, wird das Konto deaktiviert, und der Kunde hat keinen Anspruch auf jegliche Gewinne. Das Konto darf nur vom Kunden selbst getradet werden, sonst entfallen alle Rechte des Kunden. İnvestoor ist nicht verpflichtet, Anträge des Kunden auf Abschluss eines Vermittlervertrages anzunehmen. Im Falle der Nichtannahme wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.

3. Weiterleitung von Kundenaufträgen

Sofern Originaldokumente vorgeschrieben sind, werden Aufträge bei Vorlegen der vollständigen Unterlagen postalisch im Original weitergeleitet. Beim Trading können Kauf- und Verkaufsaufträge darüber hinaus in der Regel im Internet über die İnvestoor-Trading-Plattform vom Kunden ausgeführt werden. Hierfür gelten ausschließlich die İnvestoor-Vertragsbestimmungen. Sofern die İnvestoor bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes Kommunikationsmittel auszuweichen. Sind die Voraussetzungen für die Ausführung eines Auftrags erfüllt, wird dieser von der İnvestoor unverzüglich an die ausführende Stelle weitergeleitet.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) der İnvestoor unverzüglich mitzuteilen. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Uneindeutige Aufträge können nicht gewollte Folgen haben oder zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung führen. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche deutlich gekennzeichnet werden. Eine Änderung oder ein Rückruf eines Auftrages kann von der İnvestoor nur dann berücksichtigt werden, wenn ihr die entsprechende Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung seines Auftrags zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Abschluss oder die Durchführung der vermittelten Finanzprodukte erforderlich sind.

5. Zuwendungen

Die İnvestoor erhält für die Vermittlung von Finanzprodukten und an den Kunden vom Produktanbieter und/oder einem Dritten Zuwendungen in Form von Provisionen über den Spread und nicht monetären Vorteilen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die İnvestoor die von den Produktanbietern und/oder sonstigen Dritten an sie geleisteten Zuwendungen behält.

6. Haftung

Die İnvestoor haftet nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden, die durch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder durch eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verursacht wurden. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7. Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche, die ihm aus der Geschäftsbeziehung mit der İnvestoor zustehen (einschließlich Schadensersatzansprüche), nur mit Zustimmung der İnvestoor an Dritte abtreten.

8. Entgelt für Bereitstellung von Aufzeichnungen

Die İnvestoor ist gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen, aufzuzeichnen. Für die Bereitstellung von Kopien der Aufzeichnungen an den Kunden wird von der İnvestoor ein Entgelt erhoben und dem Kunden in Rechnung gestellt, dessen Höhe sich nach dem Aufwand richtet und erfragt werden kann.

9. Streitschlichtung

Die İnvestoor ist verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Änderungen der AGB

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Genehmigungswirkung sowie auf die Frist für den Widerspruch wird der Kunde in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hingewiesen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen der İnvestoor Mentoring Ltd und dem Kunden gilt UK-Recht. Die Vertragssprache ist Englisch. Ist der Kunde Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, ist der Geschäftssitz der İnvestoor Gerichtsstand Großbritannien, London. Gleiches gilt, wenn der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt.